Die Leistungsnummer Bema 01 gehört zum Alltagsgeschäft in jeder Zahnarztpraxis. Vorsicht ist aber auch hier geboten. Bei Patient:innen die regelmäßig auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, die Sie schon langjährig kennen und zum Stammpatient:innen werden, sollten Sie die 01 Befundung nicht einfach unverändert durchwinken.
Die Bema 01 wird oft zu schnell routiniert abgewickelt, sodass Sie die Zahngesundheit Ihrer Patienten:innen gefährden und die Abrechnung von Folgeleistungen in Frage gestellt werden können.
Was sind die Mindesangaben der 01 und was wird zusätzlich befunden?
- kariöse Defekte = c
- fehlende Zähne = f
- zerstörte Zähne = z
- Zahnstein, Mundkrankhieten, sonstige Befunde z.B. Fistel
zusätzlich:
- Zahnersatz = Alter/suff./insuff.
- Füllungen = eigene Füllungen oder Fremdleistung
- Implantate
- Wurzelfüllungen
- WSR
- Lückenschluss
- Zahnersatz bedürftig = ww/kw/sw/ew etc.
- LG/Rez./Bifurk./Putzdef.
- …….
Achtung: Sobald Ihr Praxisprogramm Befunde abfragt, sollten diese bearbeitet/beantwortet und nicht ignoriert werden!!
Die dokumentierten Befunde wirken sich die evtl. daraus resultierten Behandlungsmaßnahmen aus. Diese sollten Sie im Blick behalten. Im nachfolgenden einige Beispiele dazu:
- Wird im 01-Befund einem Zahn eine schlechte Prognose zugeteilt, obwohl der Zahn keine Zerstörung oder Fraktur aufweist, gewährt die GKV nur eine Extraktion als Sachleistung und keine aufwendige Füllung.
- Ist der z.B. herausnehmbare Zahnersatz insuffizient löst dies keine Reparatur mit Festzuschuss aus.
- Sind im Befund fehlende Zähne markiert, müssen diese gemäß RiLi ersetzt werden. Sollten potenzielle Brückenpfeiler kariöse Stelle aufweisen, sind diese „nur“ mit einer Aufbaufüllung abzurechnen.
- Wird eine Mundkrankheit festgestellt, müssen Diagnose, Aufklärung und evtl. therapeutische Maßnahmen ergänzt und dokumentiert werden.
TIPP: Vorhandener Zahnstein sollte genau in der Karteikarte und im Befund dokumentiert werden, ansonsten kann die Leistungsnummer Bema 107/zst unplausibel erscheinen.