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Konsil, Beratung und Zuschläge – Nutzen Sie die Abrechung von GOZ/GOÄ

Die konsiliarische Erörterung/Beratung ist der Austausch über einen Krankheitsfall und kann ein wichtiger Bestandteil für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arztsparten sein. Die Abrechnung im Bema wird strenger betrachtet als die vorhandene Gebührenposition in der GOÄ.


Wann darf ein Konsil berechnet werden?

Die GOÄ Ä60 darf jeder liquidationsberechtigter Arzt,Fach- oder Zahnarzt berechnen, der mit dem Patientenfall vertraut und involviert ist. Die Position kann bei  Absprachen via persönlichem Kontakt, Videocall oder Telefonat angesetzt werden. Um eine ausreichende Vergütung zu erreichen die dem BEMA angepasst ist, sollte der Faktor auf aktuell 2,51 gesteigert werden. Schriftliche konsiliarische Erörterungen werden mit der GOÄ Ä70 und Ä75 vergütet.

Ein Konsil darf NICHT berechnet werden, wenn die die Beteiligten in der gleichen Einrichtung oder Abteilung beschäftigt sind.

Die konsiliarische Erörterung sollte durch genaue Dokumentation nachvollzogen werden können.


Patientenkontakt

Der persönliche Kontakt ist für die Abrechnung nicht erforderlich laut Beratungsforum. Die genaue Befassung mit dem Patientenfall durch die Patientenakte gilt als ausreichend. Eine routinemäßige Fallbesprechung darf nicht berechnet werden.


Konsile mit anderen Bereichen

Die Abrechnung mit Logopäden, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker, etc. ohne Approbation darf/kann über den Zugriff auf die Analogberechnung gem. §6 Abs. 1 GOZ erfolgen.


Abrechnung Beratung

Die Kombination aus Beratung und Zuschlag:

  • GOÄ Ä1 + A,B,C,D
  • GOÄ Ä3 + A,B,C,D
  • GOÄ Ä4 + A,B,C,D
  • GOÄ Ä5 + A,B,C,D
  • K1 – Der Kinderzuschlag darf auch mit A-D kombiniert werden, wenn GOÄ Ä5 oder Ä6 berechnet sind

Erläuterung – A: außerhalb der Sprechnstunde , B: zwischen 20-22 Uhr oder 6-8 Uhr , C: zwischen 22-6 Uhr , D: Wochenende und Feiertag

 

Abrechnung Konsil

Die Kombination aus Konsil und Zuschlag:

  • GOÄ Ä60
  • + E,H,F,G,H

Erläuterung – E: dringend, sofort , H: Wochenende und Feiertag- am Tag , F: zwischen 20-22 Uhr oder 6-8 Uhr , G: zwischen 22-6 Uhr , H: Wochenende und Feiertag – bei Nacht


 TIPP

Zuschläge kommen selten vor und haben deshalb oft keine Beachtung.

Als Erinnerung und Aufforderung kann man in den Softwaren die Zuschläge der Leistungen zuordnen und wird so automatisch an mögliche Begleitleistungen erinnert.